Kostenschock in der Pflege

Der Verband der Ersatzkassen hat die zum 01.07.2022 neuen Werte zur Eigenbeteiligung bei stationärer Pflege veröffentlicht. Die Eigenbeteiligung bei stationärer Pflege setzt sich aus den Beträgen für den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil, Unterkunft und Verpflegung sowie den Investitionskosten zusammen.
Diese haben sich in allen Bundesländern und somit auch im Bundesdurchschnitt (Stand 01.07.2022: € 2.248 / Stand 01.07.2021: € 2.125) erhöht. Der Pflegebedürftige erhält zwar in Abhängigkeit von der Pflegedauer auf den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil seit 01.01.2022 einen Zuschuss, dieser ist jedoch eher ein Tropfen auf den heißen Stein.
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Über den Autor

Bernhard Röder

Bernhard Röder ist freier unabhängiger Versicherungsmakler. Er verhilft deutschlandweit Kunden zu mehr Überblick und Klarheit im Zusammenhang mit ihren Finanz- und Versicherungsverträgen. Das spart Zeit und Geld.