Die BU mit "GELD-ZURÜCK-GARANTIE"

Bei der Einrichtung einer Berufs­unfähig­keitsversicherung muss eine wichtige Frage immer beantwortet werden: die Art der Überschussverwendung.

Die Geld-zurück-Garantie:

Oft wird vom Berater die "Sofortverrechnung" der Überschüsse gewählt. Dies ist bei vielen Versicherern und Vergleichsrechnern so voreingestellt. Es gibt in diesem Fall einen "Bruttobeitrag", der nach Tarif zu zahlen wäre und einen "Nettobeitrag", der nach Sofortabzug der Überschüsse tatsächlich zu zahlen ist. Interessant kann aber auch die Alternative "Fondsansammlung" oder "Verzinsliche Ansammlung" sein. Versicherer sind per Gesetz gezwungen, mindesten 90% ihrer Risikogewinne an die Kunden zurückzuführen.

Warum kann diese Überschussverwendung interessanter sein, wenn doch der Kunde durch "Sofortverrechnung" einen direkten Beitragsnachlass erhält?

Beispiel: Felix und die Alte Leipziger

Schauen wir uns dazu Felix an. Felix ist 30 Jahre alt, ausgebildeter Bankkaufmann und arbeitet in einer nahegelegenen Filiale. Da er eine gute Beratung zu schätzen weiß, hat er einen Termin bei uns gebucht. Felix möchte eine Absicherung von 1.500 Euro Monatsrente inklusive AU-Klausel und einer garantierten Rentensteigerung von 1 %. Eine Beitragsdynamik wünscht er nicht. Wir berechnen das Angebot der Alten Leipziger und kommen zu folgendem Ergebnis:

  • Sofortverrechnung: Bruttobeitrag: 108,24 Euro monatlich – Nettobeitrag: 84,42 Euro monatlich

Felix hat von der „Geld-zurück-Garantie“ gehört und bittet um Erklärung und Angebotserstellung. Bei der Alten Leipziger kann die Überschussverwendung auf „Investmentfonds“ geändert werden. Der Beitrag bleibt bei 108,24 Euro, zusätzlich weist das Angebot eine Ablaufleistung von 35.513,92 Euro auf. Dafür muss ein Fonds aus dem Portfolio der Alten Leipziger gewählt werden, z. B. der iShares MSCI World Value Factor ESG ETF. Bei einer Entwicklung von 6 % steht Felix dieses Kapital zum Ablauf zur Verfügung, sofern er keinen Leistungsfall in der BU hat.

Was passiert im Leistungsfall?

Sollte Felix jedoch durch einen Unfall berufsunfähig werden, können keine Überschüsse mehr für die Fondsansammlung generiert werden, und Felix wird keine bzw. eine verringerte Auszahlung erhalten.

Eine noch bessere Umsetzung

Stellen Sie sich vor, es gibt sogar eine noch interessantere Lösung. Anstatt die Fondsansammlung als Überschussverwendung zu wählen, bleiben wir bei der Sofortverrechnung und nutzen das gesparte Kapital von etwa 25 Euro monatlich für eine Fondsrente. Dies kann als Alters­vorsorgevertrag inklusive BUZ oder in zwei getrennten Verträgen erfolgen.

Felix hat den Vorteil, dass er zum Vertragsende eine Auszahlung erhält, unabhängig davon, ob er berufsunfähig wird. Zudem ist Felix bei einer derartigen Geldanlage flexibler hinsichtlich Beitragshöhe oder Fondswechsel.

Fazit:

Der Berater sollte immer alle Möglichkeiten, die die Tarife der Versicherer bieten, zum Vorteil des Kunden voll ausnutzen und dem Kunden die freie Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen Varianten bieten. 


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